Psychologische Therapie
Unter Therapie versteht man die Heilung und Linderung von Krankheiten, bedarf also der eindeutigen Diagnose einer körperlichen oder psychischen Erkrankung. Somatische wie psychische Krankheiten müssen in Deutschland nach dem Schema des ICD in der neuesten Ausgabe vorgenommen werden. Dieses Handbuch ordnet und beschreibt umfassend alle Krankheiten nach internationalem Standard.
Die Übernahme der Kosten einer Therapie durch eine gesetzliche oder private Krankenkasse in Deutschland setzt neben anderen Kriterien immer die Kodierungsfähigkeit nach ICD voraus. Trotzdem werden weder die Kosten für jede im ICD anerkannte Krankheit erstattet, noch die Kosten für jegliches Behandlungsverfahren. Während das Behandlungsverfahren wissenschaftlich überprüft und als wirksam anerkannt sein muss, ist die Frage, welche Störungen überhaupt auf Kosten der Krankenkasse behandelt werden dürfen, eine Frage der Politik.
Eine Kostenübernahme erfp>ordert zudem die Approbation des beauftragten Arztes oder Psychologen als 'Ärztlicher Psychotherapeut' oder 'Pschologischer Psychotherapeut' voraus. Während das ärztliche Studium traditionell mit der Approbation endet, gibt es die Vorschrift der Approbation für Psychologische Psychotherapeuten erst seit 1998.
Die Abrechnungsfähigkeit mit den Krankenkassen setzt außerdem eine Kassenzulassung bzw. einen Kassensitz voraus, deren Anzahl und Verteilung von der Kassenärztlichen Vereinigung verwaltet wird.
Die Krankenkassen, gesetzliche wie private, übernehmen bei Vorliegen einer psychischen Störung, mit den oben genannten Einschränkungen, nur die Kosten für eine Psychotherapie.
Weder Sexualtherapien noch Paartherapien lassen sich über eine Krankenkasse abrechnen, sondern müsssen von Ihnen selbst getragen werden. Die Kosten können jedoch dadurch gesenkt werden, dass der Teil der Therapie, der psychotherapeutisch behandelt werden kann, an eine Ärztliche oder Psychologische Psychotherapiepraxis ausgelagert wird (parallel oder im Anschluss). Zudem können Sie die Länge der Sitzungen (45 Minuten oder mehr), sowie den Abstand der Stizungen (zwei-, vier- oder sechswöchentlich) selbst bestimmen.