Gütezeichen
'Online-Beratung durch Diplom-Psychologen'
des Berufsverbandes Deutscher Psychologinen und Psychologen (BDP)
Qualitätskriterien des Gütezeichens
Kurzfristige Beantwortung von Anfragen
Mit dem Gütezeichen verpflichten sich die Anbieter eine E-Mail-Anfrage innerhalb von drei Tagen zu beantworten. Dieser Zeitraum beginnt bei bezahlten Leistungen nach dem Zahlungseingang.
Hohe Qualifikation
Die erste wichtige Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige Dienstleistung ist die Art der Ausbildung. Alle Inhaber des Gütezeichens haben einen Abschluss als Diplom-Psychologe an einer Hochschule erworben. Sie haben damit nach einer langjährigen Ausbildung die wesentlichen Grundkenntnisse, um eine gute psychologische Beratung leisten zu können. Der Nachweis jeweils eines Ausbildungsteiles in Gesprächsführung und Krisenintervention oder einer längeren praktischen Tätigkeit in diesen Bereichen ist Bestandteil der Prüfung der Ausbildungsqualität. Viele der Anbieter haben darüber hinaus langjährige Berufserfahrung bzw. eine Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeut.
Schweigepflicht, Anonymität und Vertraulichkeit
Psychologen sind im Unterschied zu anderen sozialen Berufen gesetzlich zur Schweigepflicht und zum Schutz der Daten
ihrer Kunden verpflichtet. Dieses ist im Strafgesetzbuch und den berufsethischen Verpflichtungen geregelt.
Zur
Erfüllung dieser Pflichten in der Online- Beratung sind besondere technische Vorkehrungen notwendig.
Verantwortlicher Umgang mit den Grenzen
Eine Online-Beratung kann nicht in allen Fällen eine adäquate Unterstützung bieten. Manche Probleme, insbesondere stark belastende psychische Krisen erfordern einem persönlichen und längerfristigen Kontakt. Die bezeichneten Anbieter beachten diese Grenzen und weisen z.B. auf Ihrer Website darauf hin. Mit der Vergabe des Gütezeichens wird dieser verantwortliche Umgang mitgeprüft.
Technische Sicherheit
Zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Anonymität sind technische Grundkenntnisse erforderlich. Grundlegende Sicherheitsstrategien bei der Datenübertragung und -speicherung werden bei der Vergabe des Gütezeichens abgefragt. Dazu gehört auch, die Ratsuchenden auf eigene Sicherheitslücken hinzuweisen. Dies betrifft z. B. die Nutzung von Verschlüsselungstechniken für E-Mails und die Verwendung von Alias-Adressen.